Grundlegender Reformbedarf

Gedanken zu Teilhabe, Gleichstellung und Inklusion

Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Dieses Übereinkommen zielt darauf ab, die Menschenrechte von Personen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Eine inklusive Gesellschaft sollte sicherstellen, dass jede Person, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das Recht hat, ein gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein.

Für etwa ein Viertel der Menschen in unserer Gesellschaft ist eine selbstständige Lebensführung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schwierig. Oft bleibt der Weg in ein Heim die einzige Alternative. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben erfordert jedoch auch finanzielle Unabhängigkeit, um zwischen einem Leben im Heim und alternativen Wohn- und Betreuungsformen wählen zu können. Derzeit konzentriert sich die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen überwiegend auf Heime und Institutionen, und ein Grossteil der finanziellen Mittel fliesst in diese Einrichtungen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass Menschen, die unter Beistandschaft stehen, nicht nur in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind, sondern ihnen oft auch das Recht auf politische Teilhabe entzogen wird. Auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ebenfalls unzureichend. Schutz vor Diskriminierung und die Sicherstellung von Chancengleichheit in Auswahlverfahren sind oft nicht gewährleistet.

Zudem wird das Bild von Menschen mit Behinderungen häufig durch stereotype Darstellungen in (Spenden-)Kampagnen bestimmter Organisationen verfestigt. Die politische Lobby für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist zudem schwach. Im Vergleich dazu haben Länder wie Deutschland und Österreich bei der Umsetzung der UN-BRK bereits grössere Fortschritte erzielt.

Statt Inklusion, Gleichstellung und Teilhabe als Belastung zu sehen, sollte man sie als Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft betrachten. Eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen – gleiche Chancen und Rechte bietet, schafft nicht nur soziale Gerechtigkeit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile. Wenn Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Netzwerken haben, können sie ihr Potenzial entfalten und aktiv zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben beitragen. Dadurch wird die Vielfalt und Innovationskraft unserer Gesellschaft gestärkt. Um dies zu erreichen, sind jedoch tiefgreifende strukturelle Veränderungen und ein gesamtgesellschaftliches Umdenken notwendig. Nur so kann Inklusion zur gelebten Realität werden.

UN-Behindertenrechtskonvention

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